Vom Versuch ein zufriedener Kunde der 1&1 Internet AG zu werden - ein ErlebnisberichtErlebnisse mit Irrtum oder Täuschung, undurchsichtige Tarifbeschreibungen, widersprüchlichen Angebote |
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Es folgte die Antwort:
Die Beauftragung von 1&1 Surf & Phone 2.000 erfolgte nach einer persönlichen Beratung bei einem Fachhändler. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nur bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Internet) abgeschlossen wurden.
Da Sie vor
Vertragsabschluß durch einen Fachhändler beraten wurden, ist der Vertrag
nicht allein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen
worden. In diesem Fall ist ein Widerruf Ihres Auftrages bei 1&1 nicht
möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Da uns Ihre
Zufriedenheit am Herzen liegt bieten wir Ihnen an, die gewünschte Doppel Flat 2.000 einzustellen. Eine Erstattung der bis jetzt angefallenen Kosten
können wir jedoch nicht zusagen.
Anmerkung:
Hier bezieht sich der Support auf einen Fachhändler, dem er die Handlungsvollmacht in der vorherigen Mail abstreitet. Dort wird ausdrücklich geschrieben, "Diese Vermittler sind insbesondere nicht berechtigt, im Namen von 1&1 aufzutreten, für 1&1 Angebote auszusprechen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen." Diese Fachhändler sollen, laut dieser Mail, jedoch die Tarife erläutern, somit die AGB´s unterbreiten. Ein Widerspruch in sich.
In sofern, da kein persönlicher Kontakt zu einem Mitarbeiter der 1&1 Internet AG stattfand, handelt es sich ausschließlich über eine Kommunikation per Fernkommunikationsmitteln, somit besteht hier auch das Widerrufsrecht, welches jedoch für diesen Fall irrelevant ist. Ein interessantes Urteil zu den Widerrufsfristen bei DSL Verträgen findet sich hier >> Diese Widerrufsfrist beginnt nach §355 Abs. 2-3 BGB frühestens mit der Erhalt einer in Textform gesondert mitgeteilten Widerrufsbelehrung oder dem Bereitstellen einer mangelfreien Leistung. In Textform stellte mir 1&1 keinerlei Widerrufsbelehrungen, weder per EMail noch schriftlich zu, in sofern besteht jederzeit die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Zum eigentlich Relevanten:
Hier erscheint zum ersten Mal das Angebot, mir die gewünschte Leitung zu den gewünschten Konditionen bereitzustellen. Es handelt sich somit um ein eindeutiges Angebot an mich, ("bieten wir Ihnen an, die gewünschte Doppel Flat 2.000 einzustellen") welches ich im folgenden Schriftstück vom 19.10.2009 per E-Mail gerne annehmen möchte.
Weiter im Erlebnisbericht zufriedener Kunde bei 1und1 zu werden >> |
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