Vom Versuch ein zufriedener Kunde der 1&1 Internet AG zu werden - ein Erlebnisbericht

Erlebnisse mit Irrtum oder Täuschung, undurchsichtige Tarifbeschreibungen, widersprüchlichen Angebote

Vorwort

Vorgeschichte

Irrtum oder Täuschung

1&1 antwortet

1&1 Tarifauslegung

Das Angebot von 1&1

Annahme des Angebots

Bestätigung durch 1&1

Vorfreude auf 1&1

Rückzug von 1&1

Irritation über 1&1

1und1 nimmt Stellung

Hinweis an 1&1

1und1 reagiert

Erinnerung an 1und1

Zu guter Letzt

Kontakt

Rechtlicher Hinweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

<< Zur Vorgeschichte

 

Es folgte die Antwort:


Von: customercare@1und1.de [mailto:customercare@1und1.de]
Gesendet: Freitag, 16. Oktober 2009 17:45
An:
XXXXXXXXXX
Betreff: C143892005 Ihre E-Mail vom 11.10.2009
 
Sehr geehrter Herr
XXXXXXXXXX,
 
mit Schreiben vom 11.10.2009 haben Sie den Widerruf Ihres Auftrages bei 1&1 erklärt.

 

Die Beauftragung von 1&1 Surf & Phone 2.000 erfolgte nach einer persönlichen Beratung bei einem Fachhändler. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nur bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Internet) abgeschlossen wurden.


Bitte beachten Sie dabei auch unsere Widerrufsbelehrung, die wir an dieser Stelle auszugsweise zitieren möchten:
"Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das in diesem Abschnitt beschriebene Widerrufsrecht zu."

 

Da Sie vor Vertragsabschluß durch einen Fachhändler beraten wurden, ist der Vertrag nicht allein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen worden. In diesem Fall ist ein Widerruf Ihres Auftrages bei 1&1 nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Da uns Ihre Zufriedenheit am Herzen liegt bieten wir Ihnen an, die gewünschte Doppel Flat 2.000 einzustellen. Eine Erstattung der bis jetzt angefallenen Kosten können wir jedoch nicht zusagen.

Mit freundlichen Grüßen
 
XXXXXXXXXX
Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
 
[Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.]
 
 
Vorstände: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich,
Thomas Gottschlich, Robert Hoffmann, Markus Huhn, Hans-Henning Kettler,
Dr. Oliver Mauss, Jan Oetjen

 

 

Anmerkung:

 

Hier bezieht sich der Support auf einen Fachhändler, dem er die Handlungsvollmacht  in der vorherigen Mail abstreitet. Dort wird ausdrücklich geschrieben, "Diese Vermittler sind insbesondere nicht berechtigt, im Namen von 1&1 aufzutreten, für 1&1 Angebote auszusprechen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen."  Diese Fachhändler sollen, laut dieser Mail, jedoch die Tarife erläutern, somit die AGB´s unterbreiten. Ein Widerspruch in sich.

 

In sofern, da kein persönlicher Kontakt zu einem Mitarbeiter der 1&1 Internet AG stattfand, handelt es sich ausschließlich über eine Kommunikation per Fernkommunikationsmitteln, somit besteht hier auch das Widerrufsrecht, welches jedoch für diesen Fall irrelevant ist.

Ein interessantes Urteil zu den Widerrufsfristen bei DSL Verträgen findet sich hier  >>

Diese Widerrufsfrist beginnt nach  §355 Abs. 2-3 BGB frühestens mit der Erhalt einer in Textform gesondert mitgeteilten Widerrufsbelehrung oder dem Bereitstellen einer mangelfreien Leistung. In Textform stellte mir 1&1 keinerlei Widerrufsbelehrungen, weder per EMail noch schriftlich zu, in sofern besteht jederzeit die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen.

Zum eigentlich Relevanten:

 

Hier erscheint zum ersten Mal das Angebot, mir die gewünschte Leitung zu den gewünschten Konditionen bereitzustellen. Es handelt sich somit um ein eindeutiges Angebot an mich, ("bieten wir Ihnen an, die gewünschte Doppel Flat 2.000 einzustellen") welches ich im folgenden Schriftstück vom 19.10.2009 per E-Mail gerne annehmen möchte.

 

Weiter im Erlebnisbericht zufriedener Kunde bei 1und1 zu werden >>