Vom Versuch ein zufriedener Kunde der 1&1 Internet AG zu werden - ein Erlebnisbericht

Erlebnisse mit Irrtum oder Täuschung, undurchsichtige Tarifbeschreibungen, widersprüchlichen Angebote

Vorwort

Vorgeschichte

Irrtum oder Täuschung

1&1 antwortet

1&1 Tarifauslegung

Das Angebot von 1&1

Annahme des Angebots

Bestätigung durch 1&1

Vorfreude auf 1&1

Rückzug von 1&1

Irritation über 1&1

1und1 nimmt Stellung

Hinweis an 1&1

1und1 reagiert

Erinnerung an 1und1

Zu guter Letzt

Kontakt

Rechtlicher Hinweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Von: XXXXXXXXXXXXXXX
Gesendet: Montag, 19. Oktober 2009 18:07
An: 'customercare@1und1.de'
Betreff: AW: C143892005 Ihre E-Mail vom 11.10.2009

 

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXXX,


mein Widerruf hat als Grundlage nicht die AGB der 1und1 Internet AG, nicht das Fernabsatzgesetz, sondern die gesetzliche Grundlage des BGB. (Anfechtung infolge Irrtums)

 

In sofern wird der Widerruf bei bekannt werden des Irrtums durchaus möglich und sollte durch die Rechtsprechung im juristischen Streitfall als gerechtfertigt und begründet angesehen werden.

 

Zur Beratung durch den Fachhändler sei, wie schon in einer vorangegangenen Mail erwähnt angemerkt, hier wurde ausdrücklich zu einem Wechsel des Anschlusses unter Einbeziehung der Telefonnummer und somit Leitung zu 1und1 beraten und dieser augenscheinlich nach den "kleingedruckten" Tarifbestimmungen auch verkauft.
 
Das hinzufügen des Wortes "Basic" als alleinige Grundlage des irrtümlich eingegangenen Tarifs dürfte den Tatbestand der Täuschung wenn nicht sogar der arglistigen Täuschung, somit des Betruges darstellen und ist bei objektiver Betrachtung nicht als Vertragsgrundlage erkennbar.

 

Der Begriff "Basic" taucht nicht in den Tariferklärungen auf, wohl jedoch der Wortlaut "Alle Surf und Phone-Tarife", somit gültig ohne Ausnahme und Einschränkungen.

 

Ein auf der Grundlage der objektiven Täuschung, des Betruges eingegangener Vertrag ist rechtswidrig und benötigt keiner Kündigungsbedingungen, ermöglicht jederzeit der Anfechtung.

 

Strafanzeige wegen Betrugsverdacht wird bei Notwendigkeit gestellt.

 

Um in der Sache jedoch zu einem zufriedenen Kunden der 1und1 AG zu werden, freue ich mich über Ihr Angebot mir den gewünschten und als Grundlage des Vertragsschlusses ursprünglich inhaltlich gewollten Tarif zu Verfügung zu stellen.

 
Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, noch einmal die
Konditionen:

 

 - 24 Monate Vertragslaufzeit


 - Komplettanschluss durch 1und1 und Übernahme meiner Telefonnummer

 
- Surf- und Phone FLAT

 
 - Komplettpreis 19,99 monatlich, Telekom Anschluss nicht mehr notwendig

 

Ich bitte um Bestätigung dieser Mail sowie umgehende Ausführung der
Notwendigkeiten.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter der Mobil-Nr. XXXXXXXXXXXXXXX zu Verfügung.

 
In der Hoffnung zufriedener Kunde zu werden und viel Freude in den
nächsten zwei Jahren mit 1und1 zu haben, verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen

 

XXXXXXXXXXXXXX

 

Anmerkung:

 

Alles schien nach meiner Annahme des Angebots auf dem Weg zu einer glücklichen Lösung, ich auf dem Weg zum zufriedenen 1und1 Kunden. Sicherheitshalber hatte ich die Konditionen noch einmal festgehalten und bekam diese in folgender E-Mail auch bestätigt:

 

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