Vom Versuch ein zufriedener Kunde der 1&1 Internet AG zu werden - ein ErlebnisberichtErlebnisse mit Irrtum oder Täuschung, undurchsichtige Tarifbeschreibungen, widersprüchlichen Angebote |
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Von:
XXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXXX,
In sofern wird der Widerruf bei bekannt werden des Irrtums durchaus möglich und sollte durch die Rechtsprechung im juristischen Streitfall als gerechtfertigt und begründet angesehen werden.
Zur Beratung
durch den Fachhändler sei, wie schon in einer vorangegangenen Mail erwähnt
angemerkt, hier wurde ausdrücklich zu einem Wechsel des Anschlusses unter
Einbeziehung der Telefonnummer und somit Leitung zu 1und1 beraten und
dieser augenscheinlich nach den "kleingedruckten" Tarifbestimmungen auch
verkauft.
Der Begriff "Basic" taucht nicht in den Tariferklärungen auf, wohl jedoch der Wortlaut "Alle Surf und Phone-Tarife", somit gültig ohne Ausnahme und Einschränkungen.
Ein auf der Grundlage der objektiven Täuschung, des Betruges eingegangener Vertrag ist rechtswidrig und benötigt keiner Kündigungsbedingungen, ermöglicht jederzeit der Anfechtung.
Strafanzeige wegen Betrugsverdacht wird bei Notwendigkeit gestellt.
Um in der Sache jedoch zu einem zufriedenen Kunden der 1und1 AG zu werden, freue ich mich über Ihr Angebot mir den gewünschten und als Grundlage des Vertragsschlusses ursprünglich inhaltlich gewollten Tarif zu Verfügung zu stellen.
- 24 Monate Vertragslaufzeit
Ich bitte um
Bestätigung dieser Mail sowie umgehende Ausführung der
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter der Mobil-Nr. XXXXXXXXXXXXXXX zu Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX
Anmerkung:
Alles schien nach meiner Annahme des Angebots auf dem Weg zu einer glücklichen Lösung, ich auf dem Weg zum zufriedenen 1und1 Kunden. Sicherheitshalber hatte ich die Konditionen noch einmal festgehalten und bekam diese in folgender E-Mail auch bestätigt:
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