Vom Versuch ein zufriedener Kunde der 1&1 Internet AG zu werden - ein Erlebnisbericht

Erlebnisse mit Irrtum oder Täuschung, undurchsichtige Tarifbeschreibungen, widersprüchlichen Angebote

Vorwort

Vorgeschichte

Irrtum oder Täuschung

1&1 antwortet

1&1 Tarifauslegung

Das Angebot von 1&1

Annahme des Angebots

Bestätigung durch 1&1

Vorfreude auf 1&1

Rückzug von 1&1

Irritation über 1&1

1und1 nimmt Stellung

Hinweis an 1&1

1und1 reagiert

Erinnerung an 1und1

Zu guter Letzt

Kontakt

Rechtlicher Hinweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

<< Zur Vorgeschichte

 

Auf mein Schreiben erfolgte bis heute keine Reaktion, per E-Mail erhielt ich jedoch folgende Antwort:

 
Von: support@1und1.de [mailto:support@1und1.de]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2009 13:36
An: XXXXXX@XXXXXXXXXXX.de
Betreff: C143892005 Ihre E-Mail vom 07.10.2009

 

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Gerne haben wir den Vorgang für Sie geprüft.

Gemäß Ihrer Kopie (Seite 4) bestellten Sie den 1&1 Internet-Vertrag Doppel-FLAT 2.000 BASIC. Dieser Vertrag wird auch unter dem Namen 1&1 Surf & Phone 2.000 geführt und setzt weiterhin einen Telekom-Telefonanschluss voraus.

In Ihrem Antwort-Fax an 1&1 sollte der vorhandene T-DSL-Anschluss von der Deutschen Telekom AG zu 1&1 gewechselt werden. Sie haben jedoch das Wort >T-DSL< durchgestrichen. Nach Erhalt dieses Faxes wurde der Anschluss geprüft und wir stellten fest, das der DSL-Port frei war. Daher wurde der gewünschte Providerwechsel der DSL-Leitung storniert und ein neuer 1&1 DSL-Netzanschluss 2.048 bestellt.

Ihr Vermittler ist bei uns eingetragen. Es besteht jedoch zwischen 1&1 und ihm weder ein Angestelltenverhältnis noch ein Handelsvertretervertrag oder ein anders geartetes, arbeitsrechtliches Verhältnis. Diese Vermittler sind insbesondere nicht berechtigt, im Namen von 1&1 aufzutreten, für 1&1 Angebote auszusprechen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Das bedeutet, dass er selbstständig und eigenverantwortlich auftritt. Der Vertrag kommt letztendlich zwischen Ihnen und der 1&1 Internet AG zustande und wurde von dieser Person lediglich vermittelt. Insofern bitten wir Sie, sich bei Falschaussagen oder sonstigen Beschwerden im Zuge eines Vertragsabschlusses auch wieder direkt an den entsprechenden Vermittler zu wenden.

Ein für Sie abgestimmtes Angebot (1&1 Doppel-FLAT 2.000) haben wir für Sie in Ihrem 1&1 Kundenshop unter "https://kundenshop.1und1.de" bereitgestellt. Loggen Sie sich dazu ganz einfach mit Ihrer Kundennummer XXXXXXXXX und dem dazugehörigen 1&1 Kundenkennwort ein.

Die gewünschte 1&1 Doppel-FLAT 2.000 mit einer Grundgebühr von 19,99 EUR/Monat kann von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen können.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXX
Kundenservice



1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
D-56410 Montabaur

Amtsgericht Montabaur HRB 6484
Vorstand: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich, Thomas Gottschlich, Robert Hoffmann, Markus Huhn, Hans-Henning Kettler, Dr. Oliver Mauss, Jan Oetjen
Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Scheeren

 

 

Anmerkung:

 

Offensichtlich distanziert sich hier die 1&1 Internet AG von ihrem Vertrieb, schließt jedoch auf Grundlage derer Aktivitäten Verträge ab, wobei alleinig durch den Vertrieb auf die Tarifbedingungen hingewiesen wurde.

 

Diese, für mich unbefriedigende Antwort, veranlasste mich umgehend zu folgendem Antwortschreiben per E-Mail:

 

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