Vom Versuch ein zufriedener Kunde der 1&1 Internet AG zu werden - ein Erlebnisbericht

Erlebnisse mit Irrtum oder Täuschung, undurchsichtige Tarifbeschreibungen, widersprüchlichen Angebote

Vorwort

Vorgeschichte

Irrtum oder Täuschung

1&1 antwortet

1&1 Tarifauslegung

Das Angebot von 1&1

Annahme des Angebots

Bestätigung durch 1&1

Vorfreude auf 1&1

Rückzug von 1&1

Irritation über 1&1

1und1 nimmt Stellung

Hinweis an 1&1

1und1 reagiert

Erinnerung an 1und1

Zu guter Letzt

Kontakt

Rechtlicher Hinweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

<< zur Vorgeschichte

 

Mein Schreiben vom 07.10.2009, per E-Mail an den Support sowie per Post:

 

Von: XXXXXXXXXXXXXXXXX
Gesendet: Mittwoch, 7. Oktober 2009 07:53
An: 'info@1und1.de'; 'dsl@1und1.de'; 'suport@1und1.de'
Betreff: Verdacht des Betruges bei Leistungserstellung

 

1 & 1 Internet AG

Vertragsservice Produkte

Brauerstr. 48

76135 Karlsruhe


 
Verdacht auf sittenwidriges Geschäftsgebaren / Betrug
Kundennummer
XXXXXXXXXX / Tel.Nr.: XXXXXXXXXX
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,


mit der Absicht meinen bestehenden einfachen Telefonanschluß bei der Telekom in eine Telefon und DSL Flatrate bei der 1 & 1 Internet AG umzuwandeln nahm ich, im Beisein eines Zeugen, Kontakt zu Ihrem Vertriebspartner firmierend als Debitel-Vertretung im
XXXXXXX XXXXXX auf. (ehemals und noch auf dem Firmenstempel als .dug firmierend)


Hier trugen wir unseren Wunsch auf die
XXXXXXX AG als Anbieter vollständig verzichten zu wollen und anstelle dessen eine Kombi-Flat für DSL und Telefonie unter Beibehaltung der bestehenden Telefonnummer (oben aufgeführt) bereitgestellt von der 1 & 1 Internet AG zum Aktionspreis von monatlich 19,99 € in Anspruch nehmen zu wollen vor.


Ihr Vertriebspartner und somit Bevollmächtigter für die Entgegennahme unserer eindeutig formulierten Willenserklärung als Ausgangsbasis des hierauf zu gründenden Vertragsverhältnisses bot uns die „Doppel-FLAT 2000 für 19,99 „ an, geschaltet auf die bestehende Telefonnummer (oben aufgeführt).


In den unterhalb der Bestellung aufgeführten AGB ist eindeutig benannt:
“Die 1 & 1 Surf und Fon Tarife (Anmerkung: Somit alles was unter diesem Namen angeboten wird) im Detail: 1 & 1 Komplettanschluss (Anmerkung: somit alles was Telefonie belangt) und Internet_FLAT: „in den meisten Anschlussgebieten verfügbar. Kein Telekom Anschluss erforderlich. 1 § 1 Surf & Phone Doppel-Flat 2000 für 19,99 €/ Monat“

 

Eine Einschränkung meines Leistungswunsches ist somit hieraus, als gültiger Bestandteil eines sich zukünftig ergebenden Vertrags, nicht ersichtlich.
Siehe Anlage 1
(Anm: bei berechtigtem Interesse einsehbar)
Als Folge hierauf wurde mir ein Antwortfax zugesendet, von mir mit Datum vom 31.08.2009 unterzeichnet per Fax an die 1 & 1 Internet AG zurück gesendet. Hierbei wurde, um eine eindeutige Willenserklärung abzugeben, der Begriff DSL durch ungültig machendes durchstreichen explizit markiert, der Begriff „Anschluss“ somit eindeutig als „Komplett-Anschluss“ definiert.
 
Weiterhin geht hieraus eindeutig der Auftrag hierfür den bestehenden
XXXXXXXXX Anschluss zu kündigen und, sollte dies nicht möglich sein, keinen Auftrag, somit keine Leistungserstellung durchzuführen, hervor.


Dieses Fax und somit ein Auftrag zur Bereitstellung der von mir gewünschten Leistung seitens der 1 & 1 Internet AG wurden per E-Mail vom 29.08.2009 bestätigt.

 

Auszug: „Ihr gewünschter Tarif: 1 & 1 Surf und Phon“, siehe Anlage 3. Für alle Surf und Phon Tarife galt bei Beauftragung, siehe Anlage 1,: „Die 1 & 1 Surf und Fon Tarife im Detail: 1 & 1 Komplettanschluss und Internet-FLAT: in den meisten Anschlussgebieten verfügbar. Kein Telekom Anschluss erforderlich. 1 § 1 Surf & Phone Doppel-Flat 2000 für 19,99 €/ Monat“.

 
Die ebenfalls mitbestellte Hardware kam per Versand, wurde zum Wechseltermin installiert und ab diesem Zeitpunkt genutzt.
 
Soweit zur Vorgeschichte, nun zum Anlass dieses Schreibens.  Zu meiner Überraschung erhielt ich, trotz objektiv erfolgtem Wechsel des Leistungsanbieters von der Telekom AG zur 1 & 1 Internet AG von der Telekom AG mit Datum vom 05.10.2009 eine Rechnung für die Bereitstellung eines Telefonanschlusses für obige Telefonnummer und den Abrechnungszeitraum Oktober 2009.

 

Hiervon irritiert fragte ich bei der Telekom nach dessen geschäftlicher Grundlage und erfuhr, der ursprünglich bestehende Vertrag zur obigen Nummer wurde bei der Telekom trotz direkter Beauftragung durch mich (siehe Anlage2) (Anm: bei berechtigtem Interesse einsehbar) bis heute nicht gekündigt, besteht momentan weiter. Auf ein Telefonat mit der 1&1 Hotline war zu erfahren, mein ursprünglicher Auftrag sei gekündigt, dann aber erneut unter einem  anderen Tarifwunsch gestellt worden.


Hierzu erlaube ich mir die Frage: Wer wurde, ohne gültige Handlungsvollmacht, gem. §§177 - 180 BGB, in meinem Namen tätig? Sollte dieses Handeln, die Rücknahme und erneute Stellung des Auftrags tatsächlich erfolgt sein, erhielt sie nicht meine Genehmigung, ist somit unwirksam gem. § 177 BGB) Sich hieraus ergebende Schadensersatzansprüche gem. §179 BGB (Grundgebühr Telekom, Gebühren Hotline,?) bleiben vorbehalten. Weiterhin sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Inhaftungnahme des Anbieters für Handlungen seiner Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfen inzwischen von der Rechtsprechung als legitim angesehen wird. (vergl. <http://www.jurpc.de/rechtspr/20080114.htm, Urteil vom 08.02.2008 - Az. 6 U 149/07)

 

Ach ist für mich ein anderes Produkt als das im Beisein des Zeugen eindeutig definiertes und gewünschtes Leistungsangebot aus Auftrag, Antwortfax und Bestätigung objektiv nicht erkennbar. Der Vertrag wurde im Vertrauen und durch den Vertriebspartner zugesicherten Leistungsmerkmale begründet. Jedes Abweichen, ohne mich hiervon in Kenntnis zu setzen, könnte als vorsätzliche Täuschung erfüllend als Tatbestand des vorsätzlichen Betruges gem. § 263 StGB angesehen werden und wird, sollte sich diese Annahme als festigen, zu Anzeige gebracht. Weiterhin erhielt ich die Aussage momentan sei DSL und Internetflat nur, unter Nutzung des bestehenden Angebots der Telekom AG, „aufgeschaltet“ und selbiges durch die fehlende Bezeichnung „Komplettanschluss“ in den Vertragunterlagen ersichtlich. Es stimme, der Telekom Anschluss sei noch vorhanden, die Telefonnummer nicht an die 1 & 1 Internet AG übertragen und somit der Wechsel des Anbieters, nicht vollzogen.

 

Mir wurde angeboten in einen Komplettanschluss überwechseln zu können, jedoch zu genannten Konditionen von 25,-€ monatlichen Gesamtkosten und im Kleingedruckten ersichtlichen effektiven 29,- € monatlichen Gesamtkosten.

 

Allein dieses Geschäftsgebaren erscheint zweifelhaft, handelt es sich doch um differenzierte Aussagen des Anbieters zu einem seiner Produkte und entspricht als angebotene Lösung des Sachverhalts keinesfalls der von mir der als Grundlage eines eventuell bestehenden Vertragsgrundlage abgegebenen Willenserklärung.


Ich darf in sofern davon ausgehen, auch im Interesse des Ansehens der geschäftlichen Tätigkeiten der 1&1 Internet AG, eine Erklärung zu den geschilderten Sachverhalten sowie Lösungsvorschläge zum Erhalt der von mir bei der Beauftragung und objektiv gewünschten Leistung, einer vollständigen Übernahme des Anschlusses zu den bei Beauftragung geltenden Konditionen von 19,99 € monatlich für DSL-und Phone FLAT unter Übernahme der obigen Telefonnummer und des damit bestehenden Anschlusses durch die 1 & 1 Internet AG zu erhalten.

 

Im Vertrauen auf eine schnelle Lösung verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen,
 
XXXXXXXXXX

 

Anmerkung:

 

Die Erkenntnis der widersprüchlichen Angaben für den angebotenen Tarif ergaben sich aus der Aussage des telefonischen Kundenservices (24,95 €)und dem Betrachten des vom Support eingestellten angebotenen Tarifs (29,95 €) im Kundencenter unter „Tarif-Wechseloptionen“. Hier herrscht eine offensichtliche Diskrepanz zwischen dem telefonischen und dem tatsächlichen Angebot des Supports.

 

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