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<< zur Vorgeschichte
Mein Schreiben vom 07.10.2009, per E-Mail an den Support sowie per
Post:
Von:
XXXXXXXXXXXXXXXXX
Gesendet: Mittwoch, 7.
Oktober 2009 07:53
An: 'info@1und1.de'; 'dsl@1und1.de';
'suport@1und1.de'
Betreff: Verdacht des
Betruges bei Leistungserstellung
1 & 1
Internet AG
Vertragsservice Produkte
Brauerstr. 48
76135
Karlsruhe
Verdacht auf sittenwidriges Geschäftsgebaren / Betrug
Kundennummer
XXXXXXXXXX / Tel.Nr.:
XXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Absicht meinen bestehenden einfachen Telefonanschluß bei der
Telekom in eine Telefon und DSL Flatrate bei der 1 & 1 Internet AG
umzuwandeln nahm ich, im Beisein eines Zeugen, Kontakt zu Ihrem
Vertriebspartner firmierend als Debitel-Vertretung im
XXXXXXX XXXXXX auf. (ehemals und noch auf dem Firmenstempel als .dug
firmierend)
Hier trugen wir unseren Wunsch auf die
XXXXXXX AG als Anbieter vollständig verzichten zu wollen
und anstelle dessen eine Kombi-Flat für DSL und Telefonie unter
Beibehaltung der bestehenden Telefonnummer (oben aufgeführt)
bereitgestellt von der 1 & 1 Internet AG zum Aktionspreis von monatlich
19,99 € in Anspruch nehmen zu wollen vor.
Ihr Vertriebspartner und somit Bevollmächtigter für die Entgegennahme
unserer eindeutig formulierten Willenserklärung als Ausgangsbasis des
hierauf zu gründenden Vertragsverhältnisses bot uns die „Doppel-FLAT 2000
für 19,99 „ an, geschaltet auf die bestehende Telefonnummer (oben
aufgeführt).
In den unterhalb der Bestellung aufgeführten AGB ist eindeutig benannt:
“Die 1 & 1 Surf und Fon Tarife (Anmerkung: Somit alles was unter diesem
Namen angeboten wird) im Detail: 1 & 1 Komplettanschluss (Anmerkung: somit
alles was Telefonie belangt) und Internet_FLAT: „in den meisten
Anschlussgebieten verfügbar. Kein Telekom Anschluss erforderlich. 1 § 1
Surf & Phone Doppel-Flat 2000 für 19,99 €/ Monat“
Eine
Einschränkung meines Leistungswunsches ist somit hieraus, als gültiger
Bestandteil eines sich zukünftig ergebenden Vertrags, nicht ersichtlich.
Siehe Anlage 1
(Anm: bei berechtigtem Interesse einsehbar)
Als Folge hierauf wurde mir ein Antwortfax zugesendet, von mir mit Datum
vom 31.08.2009 unterzeichnet per Fax an die 1 & 1 Internet AG zurück
gesendet. Hierbei wurde, um eine eindeutige Willenserklärung abzugeben,
der Begriff DSL durch ungültig machendes durchstreichen explizit markiert,
der Begriff „Anschluss“ somit eindeutig als „Komplett-Anschluss“
definiert.
Weiterhin geht hieraus eindeutig der Auftrag hierfür den bestehenden
XXXXXXXXX
Anschluss zu kündigen und, sollte dies nicht möglich sein, keinen Auftrag,
somit keine Leistungserstellung durchzuführen, hervor.
Dieses Fax und somit ein Auftrag zur Bereitstellung der von mir
gewünschten Leistung seitens der 1 & 1 Internet AG wurden per E-Mail vom
29.08.2009 bestätigt.
Auszug: „Ihr
gewünschter Tarif: 1 & 1 Surf und Phon“, siehe Anlage 3. Für alle Surf und
Phon Tarife galt bei Beauftragung, siehe Anlage 1,: „Die 1 & 1 Surf und
Fon Tarife im Detail: 1 & 1 Komplettanschluss und Internet-FLAT: in den
meisten Anschlussgebieten verfügbar. Kein Telekom Anschluss erforderlich.
1 § 1 Surf & Phone Doppel-Flat 2000 für 19,99 €/ Monat“.
Die ebenfalls mitbestellte Hardware kam per Versand, wurde zum
Wechseltermin installiert und ab diesem Zeitpunkt genutzt.
Soweit zur Vorgeschichte, nun zum Anlass dieses Schreibens. Zu meiner
Überraschung erhielt ich, trotz objektiv erfolgtem Wechsel des
Leistungsanbieters von der Telekom AG zur 1 & 1 Internet AG von der
Telekom AG mit Datum vom 05.10.2009 eine Rechnung für die Bereitstellung
eines Telefonanschlusses für obige Telefonnummer und den
Abrechnungszeitraum Oktober 2009.
Hiervon
irritiert fragte ich bei der Telekom nach dessen geschäftlicher Grundlage
und erfuhr, der ursprünglich bestehende Vertrag zur obigen Nummer wurde
bei der Telekom trotz direkter Beauftragung durch mich (siehe Anlage2)
(Anm:
bei berechtigtem Interesse einsehbar)
bis heute nicht gekündigt, besteht momentan weiter. Auf ein
Telefonat mit der 1&1 Hotline war zu erfahren, mein ursprünglicher Auftrag
sei gekündigt, dann aber erneut unter einem anderen Tarifwunsch gestellt
worden.
Hierzu erlaube ich mir die Frage: Wer wurde, ohne gültige
Handlungsvollmacht, gem. §§177 - 180 BGB, in meinem Namen tätig? Sollte
dieses Handeln, die Rücknahme und erneute Stellung des Auftrags
tatsächlich erfolgt sein, erhielt sie nicht meine Genehmigung, ist somit
unwirksam gem. § 177 BGB) Sich hieraus ergebende Schadensersatzansprüche
gem. §179 BGB (Grundgebühr Telekom, Gebühren Hotline,?) bleiben
vorbehalten. Weiterhin sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass
eine Inhaftungnahme des Anbieters für Handlungen seiner Vertriebspartner
als Erfüllungsgehilfen inzwischen von der Rechtsprechung als legitim
angesehen wird. (vergl. <http://www.jurpc.de/rechtspr/20080114.htm, Urteil
vom 08.02.2008 - Az. 6 U 149/07)
Ach ist für
mich ein anderes Produkt als das im Beisein des Zeugen eindeutig
definiertes und gewünschtes Leistungsangebot aus Auftrag, Antwortfax und
Bestätigung objektiv nicht erkennbar. Der Vertrag wurde im Vertrauen und
durch den Vertriebspartner zugesicherten Leistungsmerkmale begründet.
Jedes Abweichen, ohne mich hiervon in Kenntnis zu setzen, könnte als
vorsätzliche Täuschung erfüllend als Tatbestand des vorsätzlichen Betruges
gem. § 263 StGB angesehen werden und wird, sollte sich diese Annahme als
festigen, zu Anzeige gebracht. Weiterhin erhielt ich die Aussage momentan
sei DSL und Internetflat nur, unter Nutzung des bestehenden Angebots der
Telekom AG, „aufgeschaltet“ und selbiges durch die fehlende Bezeichnung
„Komplettanschluss“ in den Vertragunterlagen ersichtlich. Es stimme, der
Telekom Anschluss sei noch vorhanden, die Telefonnummer nicht an die 1 & 1
Internet AG übertragen und somit der Wechsel des Anbieters, nicht
vollzogen.
Mir wurde
angeboten in einen Komplettanschluss überwechseln zu können, jedoch
zu
genannten Konditionen von 25,-€ monatlichen Gesamtkosten und im
Kleingedruckten ersichtlichen effektiven 29,- € monatlichen Gesamtkosten.
Allein dieses
Geschäftsgebaren erscheint zweifelhaft, handelt es sich doch um
differenzierte Aussagen des Anbieters zu einem seiner Produkte und
entspricht als angebotene Lösung des Sachverhalts keinesfalls der von mir
der als Grundlage eines eventuell bestehenden Vertragsgrundlage
abgegebenen Willenserklärung.
Ich darf in sofern davon ausgehen, auch im Interesse des Ansehens der
geschäftlichen Tätigkeiten der 1&1 Internet AG, eine Erklärung zu den
geschilderten Sachverhalten sowie Lösungsvorschläge zum Erhalt der von mir
bei der Beauftragung und objektiv gewünschten Leistung, einer
vollständigen Übernahme des Anschlusses zu den bei Beauftragung geltenden
Konditionen von 19,99 € monatlich für DSL-und Phone FLAT unter Übernahme
der obigen Telefonnummer und des damit bestehenden Anschlusses durch die 1
& 1 Internet AG zu erhalten.
Im Vertrauen
auf eine schnelle Lösung verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXXX
Anmerkung:
Die Erkenntnis der widersprüchlichen Angaben für den angebotenen Tarif
ergaben sich aus der Aussage des telefonischen Kundenservices
(24,95 €)und dem
Betrachten des vom Support eingestellten angebotenen
Tarifs (29,95 €) im Kundencenter unter „Tarif-Wechseloptionen“. Hier herrscht eine
offensichtliche Diskrepanz zwischen dem telefonischen und dem
tatsächlichen Angebot des Supports.
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